Semesterprogramm
Rat & Tat » Recht / Finanzen » Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuung
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuung
Keine Online-Anmeldung:
Teilnahme ohne vorherige Anmeldung möglich. Eintritt: 11,- EUR Abendkasse
Teilnahme ohne vorherige Anmeldung möglich. Eintritt: 11,- EUR Abendkasse
Beschreibung
In Kooperation mit der Gemeindebücherei Ketsch
Meist unerwartet geraten Menschen in eine Situation, in der sie nicht mehr wirksam am Rechtsverkehr teilnehmen können, z.B. durch einen Unfall. Ursache kann aber auch eine Erkrankung oder ein altersbedingter Abbau der Fähigkeiten sein. Ohne entsprechende Vollmachten können selbst Ehepartner:innen oder Angehörige nichts unternehmen. Sowohl hinsichtlich der Führung des Familienbetriebes als auch der medizinischen Behandlung ist man nun Fremden ausgeliefert. Denn in diesem Fall gelten Regelungen im Testament nicht, da der Testierende noch lebt, so dass das Betreuungsgericht eine:n Betreuer:in bestellt. Damit werden die Entscheidungen über die eigene Lebensgestaltung oder erforderliche medizinische Maßnahmen in fremde Hände gelegt. Für diesen Fall sollte geregelt sein, welche medizinische Versorgung dem Willen des/der Betroffenen entspricht und wer diesen Willen für ihn/sie durchsetzen soll. Nur durch eine individuell erstellte Patientenverfügung können die behandelnden Ärzt:innen und Dritte danach handeln.
Meist unerwartet geraten Menschen in eine Situation, in der sie nicht mehr wirksam am Rechtsverkehr teilnehmen können, z.B. durch einen Unfall. Ursache kann aber auch eine Erkrankung oder ein altersbedingter Abbau der Fähigkeiten sein. Ohne entsprechende Vollmachten können selbst Ehepartner:innen oder Angehörige nichts unternehmen. Sowohl hinsichtlich der Führung des Familienbetriebes als auch der medizinischen Behandlung ist man nun Fremden ausgeliefert. Denn in diesem Fall gelten Regelungen im Testament nicht, da der Testierende noch lebt, so dass das Betreuungsgericht eine:n Betreuer:in bestellt. Damit werden die Entscheidungen über die eigene Lebensgestaltung oder erforderliche medizinische Maßnahmen in fremde Hände gelegt. Für diesen Fall sollte geregelt sein, welche medizinische Versorgung dem Willen des/der Betroffenen entspricht und wer diesen Willen für ihn/sie durchsetzen soll. Nur durch eine individuell erstellte Patientenverfügung können die behandelnden Ärzt:innen und Dritte danach handeln.
Dozent:in
Frank Richter (Alle Kurse suchen)
Termin
Mo. 23.03.2026
Beginn
Mo., 23.03.2026, 19:00 - 20:30 Uhr
Dauer
1 x
Außenstelle
Ketsch
Kursort
Gebühr
11,00 € Abendkasse
Keine Anmeldung erforderlich.
Keine Anmeldung erforderlich.
Gemeindebücherei Ketsch
Goethestr. 22
68775 Ketsch
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