Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  1. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Bezirk Schwetzingen e.V. (VHS), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
  2. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.
  3. Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.
  4. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Stornierungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikations-technisch gleichwertigen Form (z.B. E-Mail). Erklärungen der VHS in Schriftform sind auch ohne Unterschrift gültig.

2. Leistungsumfang/Schriftform

Die Ankündigung von Veranstaltungen ist insofern unverbindlich, da Termine verschoben werden können. Der Umfang der Leistungen der VHS ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung des Programmheftes. Die VHS behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programmheft vor. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Dozentin/Referentin ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

3. Anmeldung/Vertrag

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung zwischen der teilnehmenden Person und der VHS zustande. Die Anmeldung kann erfolgen:

  • schriftlich per E-Mail oder direkt über die Homepage, mit dem Anmeldeformular
  • persönlich oder telefonisch im Anmeldezentrum der VHS

Mit der Anmeldung werden diese AGB anerkannt. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Die Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Es wird eine Benachrichtigung versendet, sofern sich Kurstermine verändern oder der Kurs abgesagt werden muss.

4. Gebühren und Bezahlung

Die Teilnahme an einer Veranstaltung der VHS verpflichtet zur Zahlung der Gebühr. Sie wird mit dem Zustandekommen des Vertrags fällig. Kosten für Lehrbücher und Unterrichtsmaterialien sind, wenn nicht besonders aufgeführt, nicht in den Gebühren enthalten. Die Bezahlung ist möglich durch:

  • Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Der Einzug der Gebühr erfolgt am Mittwoch nach dem 2. Kurstermin. Bei Einzelveranstaltungen erfolgt die Abbuchung am darauffolgenden Werktag.
  • Überweisung auf eines unserer Konten. Rücklastschriftgebühren wegen fehlerhafter Kontoangaben, ungerechtfertigtem Widerruf oder Nichtdeckung des Kontos trägt die Kontoinhaberin.

5. Organisatorische Änderungen

  1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde, es sei denn, die Vertragspartnerin hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Dozentin.
  2. Die VHS kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
  3. Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (z.B. wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

6. Mindestteilnahmezahl

Für alle Veranstaltungen und Kurse gilt eine Mindestteilnahmezahl, die in der Regel angegeben ist. Veranstaltungen und Kurse, die diese Zahl nicht erreichen, können abgesagt werden. Bereits bezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mit Zustimmung der Teilnehmerinnen können Kurse mit zu geringer Teilnahmezahl bei entsprechender Preiserhöhung bzw. Reduzierung der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Kommen nach Festsetzung der Preiserhöhung neue Teilnehmerinnen in den Kurs, bleibt die Höhe der Aufzahlung davon unberührt.

7. Rücktritt und Kündigung durch die VHS

Die VHS kann vom Vertrag zurücktreten,

  • wenn die Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird (siehe Punkt 6),
  • wenn die von der VHS verpflichtete Dozentin aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. durch Krankheit) ausfällt. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen ganz oder unter Anrechnung der bis dahin erteilten Unterrichtsstunden zurückerstattet.
  • Die VHS kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB den Vertrag kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
    • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
    • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Vertragspartnerinnen oder Beschäftigten der VHS,
    • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
    • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
    • Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die VHS die Vertragspartnerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.

8. Rücktritt und Kündigung durch die Teilnehmerin

  • Bei Veranstaltungen ohne Anmeldeschluss ist ein Rücktritt bis zum 3. Werktag vor dem 1. Unterrichtstermin möglich. Dann wird eine bereits bezahlte Kursgebühr zurückerstattet.
  • Bei Veranstaltungen mit Anmeldeschluss ist der Rücktritt nach Anmeldeschluss, jedoch noch vor Kursbeginn, schriftlich mitzuteilen und eine Verwaltungsgebühr von 6,- EUR fällig.
  • Bei zwingenden Gründen ist auch ein späterer Rücktritt möglich, wenn die Abmeldung schriftlich der VHS mitgeteilt und der Grund nachgewiesen wird (bei Erkrankung ärztliches Attest, bei beruflicher Verhinderung Anschreiben des Arbeitgebers). In solchen Fällen kann die Gebühr anteilig, abzüglich der Verwaltungsgebühr von 6,- EUR, zurückerstattet werden.
  • Eine Abmeldung bei der Kursleitung ist ungültig.

9. Teilnahmebescheinigungen

Auf Wunsch werden Teilnahmebescheinigungen in den Folgekursen ausgehändigt oder können im Anmeldezentrum abgeholt werden, soweit die Teilnehmenden regelmäßig (mindestens 80%) am Kurs teilgenommen haben. In besonderen Fällen wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

10. Urheberschutz

Fotografieren, Ton- und audiovisuelle Mitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Von der VHS zur Verfügung gestelltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der VHS nicht vervielfältigt werden.

11. Haftung/Schadenersatzansprüche

  1. Die Haftung der VHS für Schäden jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der VHS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltung sowie für Diebstähle und Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, übernimmt die VHS – auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche – keine Haftung.
  2. Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die VHS schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

12. Hausordnung

Die VHS ist Gast in den Veranstaltungsgebäuden. Die Hausordnungen der einzelnen Veranstaltungsorte sind Vertragsbestandteil. Bitte behandeln Sie daher alle Einrichtungsgegenstände schonend und hinterlassen Sie die Räume sauber und ordentlich. Haben Sie bitte auch Verständnis dafür, dass Ihnen das Rauchen nicht gestattet werden kann. Verstöße gegen die Hausordnung können zum Unterrichtsausschluss führen. Die Hausordnung der VHS hängt öffentlich aus.

13. Höhere Gewalt

Unbeschadet der Möglichkeiten einer Kündigung verlängert sich für die Vertragspartei im Hinderungsfall, z.B. durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.

14. Schlussbestimmungen

  1. Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
  2. Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.
  3. Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der VHS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen.

Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Schwetzingen.

Stand: 01. Januar 2026

Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.