Rückgriff auf Angehörige im Pflegefall
Nina Lenz
Sobald eine Person pflegebedürftig wird, ist dies für die unmittelbaren Angehörigen damit verbunden, für die Pflege und Versorgung des Familienmitgliedes Sorge zu tragen. In der Vergangenheit konnte oftmals die Pflege und Versorgung innerhalb der Familie ermöglicht werden mit der Folge, dass die Heimaufnahme meist ein Ausnahmefall blieb. Diese Zeiten sind sicherlich vorbei. Folge dieser Entwicklung ist ein breites Angebot an Pflegedienstleistungen in Alters - oder Pflegeheimen oder auch durch ambulante Pflegedienste. Die Unterbringung im Alters- oder Pflegeheimen ist regelmäßig mit erheblichen Kosten verbunden, die in Zukunft sicher noch ansteigen werden. Regelmäßig werden daher Ansprüche des Pflegebedürftigen gegen seine Angehörigen unter Zugrundelegung deren Einkommens - und Vermögensverhältnissen vom Sozialhilfeträger geprüft. Rückgriffsmöglichkeiten bestehen sowohl im Hinblick auf Unterhaltsansprüche, als auch bezüglich lebzeitiger Vermögensübertragungen oder infolge eines Erbfalles.
Der Vortrag informiert über die einzelnen Rückgriffsmöglichkeiten und sensibilisiert für die Vermögensplanung in der eigenen Familie.
Kursnummer: V30562
1 Termin, 2 Unterrichtsstunden
Mi, 02.05.2012, 18:00 bis 19:30 Uhr
Kursort: Brühl, Pro Seniore Residenz; EG; roter Salon
Kursgebühren: 0,00 €
5 - 50 Teilnehmer/innen
Anmeldung:
Der Kurs ist bereits beendet.
